Smartwatches an der Schule?
An vielen Schulen ist das ein Thema und so hat sich der Bayrische Lehrerinnen- und Lehrerverband beim KM diesbezüglich erkundigt.
Wir zitieren:
"Auf Rückfrage bestätigte man uns dort: »Die Smartwatch ist nicht lediglich eine normale Uhr
und kann deshalb auch nicht praktikabel auf die Funktion als Uhr beschränkt werden.«
Daraus folgert man im KM: »Bereits das bloße Tragen einer Smartwatch am Handgelenk ist
eine gestattungsbedürftige Verwendung im Sinne des Art. 56 Abs. 5 BayEUG.
Die jeweils die Aufsicht führenden Personen können jedoch konkret für ihren Unterricht das
Tragen (und weitere Verwenden) von Smartwatches allgemein oder im Einzelfall gestatten
(Art. 56 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BayEUG).«
Jede Lehrkraft und keinesfalls die Schulleitung entscheidet also für ihren eigenen Unterricht,
ob Smartwatches getragen oder (ausgeschaltet bzw. im Schulmodus) in die Tasche
weggepackt werden."
(Quelle: Information des Personalrats 02/2024)
Liebe Eltern, falls Sie meinen, Ihr Kind sollte unbedingt eine Smartwatch in der Schule dabei haben, so teilen Sie das bitte der Klassenlehrkraft mit. Diese wird sich dann mit Ihnen und Ihrem Kind austauschen und kommunizieren, wie mit der Smartwatch im Unterricht der Klassenlehrkraft zu verfahren ist.
Ich plädiere dafür, die Smartwatch zuhause zu lassen und in der Schule möglichst wach und aufmerksam am Unterricht teilzunehmen. Das soll ja auch immer wieder Spaß machen und schöne neue Erkenntnisse ermöglichen. :-)
Herzliche Grüße
Wolfgang Prechter, Rektor